( IESG § 3 Abs 2 Z 2 ) Auch dann, wenn der Arbeitnehmer zufolge Ausbleibens des Arbeitsentgelts ein Darlehen bzw. einen Bankkredit aufzunehmen genötigt ist, sind die hiefür auflaufenden höheren als die gesetzlichen Zinsen dann nicht als gesicherte Ansprüche im Sinne des IESG anzusehen, wenn sie nach dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung nach § 4 IESG bzw. § 6 IESG entstanden sind. OGH 8 Ob S 2314/96v v. 13.03.1997.