vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BDG § 57

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4908/31/98 Heft 4908 v. 10.2.1998

( BDG § 57 ) Die außergerichtliche Abgabe eines Sachverständigengutachtens durch einen Beamten über Angelegenheiten, die mit den dienstlichen Aufgaben in Zusammenhang stehen, bedarf der Genehmigung der Dienstbehörde als Nebenbeschäftigung. Diese ist zu verweigern, wenn nach Gegenstand und Zweck des Gutachtens dienstliche Interessen gefährdet werden. BMF 110502/385-Pr.4/97 v. 02.12.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte