( AngG § 2 Abs 1 ) Die bloße Eigenschaft eines Arbeitnehmers als gewerberechtlicher Geschäftsführer ohne eigenen Verantwortungsbereich ist keinesfalls ein Indiz für das Verrichten von höheren Diensten und für dessen Angestellteneigenschaft. OLG Wien 8 Ra 292/97p v. 12. 12.1997.
Anm.: Bestätigt durch OGH 8 Ob A 96/98w v. 16. 4. 1998 = ARD 4951/35/98 und 4951/36/98