( AlVG § 12 Abs 3 lit f. ) In Hinblick auf die den Arbeitslosengeldanspruch ausschließende Parallelität von Studium und Beschäftigungsverhältnis gelten auch die Hauptferien an einer Universität als Arbeitslosengeld ausschließendes Studium als ordentlicher Hörer an einer Hochschule. VwGH 96/08/0140 .. v. 17.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)