( EStG § 25 ) Hält ein Bezug eines dem Arbeitgeber (gesellschaftsrechtlich oder familiär) nahestehenden Arbeitnehmers einem Fremdvergleich nicht stand, liegt überhaupt kein dem Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn unterliegender Bezug vor. VwGH 95/13/0212 v. 22.10.1997. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)