( EO § 292e ) Ein Ehemann und Arbeitgeber ist im Falle einer Lohnpfändung bei seiner Ehefrau nicht verpflichtet, ein angemessenes Entgelt für die Erbringung einer 40-Wochenstunden-Arbeistleistung zu bezahlen, um der Ehefrau die Zahlung ihrer Verbindlichkeiten zu ermöglichen, wenn nur 15 Stunden wöchentlich vereinbart und auch tatsächlich geleistet werden.
OLG Wien 9 Ra 184/97p v. 19.09.1997, Revision unzulässig