( UrlG § 9, ArbVG § 109 ) Eine Anrechnung von Sonderzahlungen auf Grund eines Sozialplanes auf die in eine Urlaubsentschädigung einzubeziehenden anteiligen Sonderzahlungen hat mangels Vereinbarung wegen der unterschiedlichen Rechtsgründe nicht zu erfolgen. OGH 8 Ob A 130/97v v. 23.05.1997.