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UrlG § 9, ArbVG § 109

ArbeitsrechtARD 4897/14/97 Heft 4897 v. 23.12.1997

( UrlG § 9, ArbVG § 109 ) Eine Anrechnung von Sonderzahlungen auf Grund eines Sozialplanes auf die in eine Urlaubsentschädigung einzubeziehenden anteiligen Sonderzahlungen hat mangels Vereinbarung wegen der unterschiedlichen Rechtsgründe nicht zu erfolgen. OGH 8 Ob A 130/97v v. 23.05.1997.

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