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KVStG § 2 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4886/50/97 Heft 4886 v. 11.11.1997

( KVStG § 2 Abs 1 ) Wurden bereits im Jahre 1986, also vor Inkrafttreten der Kreditwesengesetz-Novelle 1986, Anwartschaftsrecht e für den Bezug von Partizipationsscheine n eingeräumt und den Gläubigern die Verschaffung der Partizipationsscheine zum 1. 1. 1987 zugesichert, sind diese mit diesem Tag gesellschaftssteuerpflichtig geworden. VwGH 95/16/0313 v. 22.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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