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KVStG § 21 Z 2, GebG § 33 TP 21

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4886/51/97 Heft 4886 v. 11.11.1997

( KVStG § 21 Z 2, GebG § 33 TP 21 ) Hatte der Übernehmer eines Geschäftsanteils die Haftung für einen Betrag von S 2 Mio. übernommen, stellt sich diese Verpflichtung zur Haftungsübernahme als Teil des börsenumsatzsteuerpflichtigen und gebührenpflichtigen Entgelts dar. VwGH 96/16/0040, 0041 v. 22.05.1997. (Beschwerden abgewiesen)

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