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AlVG § 12 Abs 6

SozialversicherungARD 4856/40/97 Heft 4856 v. 25.7.1997

( AlVG § 12 Abs 6 ) Erzielt ein Arbeitsloser durch Pflegedienste Einkünfte, sind zur Beurteilung seiner weiteren Arbeitslosigkeit hinsichtlich der Geringfügigkeit der Einkünfte bei Zugrundelegung des nach § 12 Abs 9 AlVG steuerrechtlich orientierten Einkommensbegriffes Zahlungen des Arbeitslosen an seine Tochter für deren Mithilfe bei der Betreuung und Pflege von Kranken als Betriebausgaben einkunftsmindernd zu berücksichtigen. VwGH 96/08/0090 (früher: 95/08/0060) v. 22.10.1996. (Bescheid aufgehoben)

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