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Wohnraumsanierung auf behördlichen Auftrag

Lohnsteuer und AbgabenARD 4856/41/97 Heft 4856 v. 25.7.1997

LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997

Der nachträgliche Anschluss an ein öffentliches Versorgungsnetz wurde von der Gemeinde zwingend vorgeschrieben.

Liegen hinsichtlich der bezahlten Beträge (z.B. Kanalanschlussgebühren) Sonderausgaben vor, obwohl ein direkter Auftrag des Grundstückseigentümers in Abrede gestellt werden könnte?

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