vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EO § 301 Abs 3

Verfahrensrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4844/8/97 Heft 4844 v. 13.6.1997

( EO § 301 Abs 3 ) Der Umstand, dass der Arbeitgeber keine Abschrift der Drittschuldnererklärung an den betreibenden Gläubiger übermittelt hat, löst die Kostenfolgen des § 301 Abs 3 EO nicht aus. ASG Wien 7 Cga 114/96a v. 04.12.1996, mit Kostenrekurs vorgelegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte