vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Honorarteilung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer - verdeckte Gewinnausschüttung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4843/36/97 Heft 4843 v. 10.6.1997

( KStG § 8 ) Besteht zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer hinsichtlich der Bearbeitung von Unternehmensberatungsaufträgen keine eindeutige, nach außen erkennbare Funktionsteilung, können die Einkünfte aus diesen Aufträgen (EDV-Beratung und Softwaretechnik) nicht auf den Gesellschafter als Einzelunternehmer und die Gesellschaft als Gewerbebetrieb aufgeteilt werden, sondern sind die Honorare, die dem Gesellschafter aus den Aufträgen zufließen, als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte