( BAO § 22 ) Einkünfte aus Geschäftsfällen, die der Geschäftsführer einer GmbH als Einzelunternehmer tätigt, können nicht deswegen der GmbH zugerechnet werden, weil diese die Fakturen ausstellt, wenn sie sonst nicht als Vertragspartner der Kunden aufgetreten ist.
VwGH 95/15/0208, 0209 v. 10.10.1996