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Verfallsfrist bei Lohnüberweisung auf Girokonto

BetriebswichtigesARD 4839/27/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

( GewO 1859 § 78, ABGB § 1491 ) Eine kollektivvertragliche Verfallsfrist beginnt bei unbarer Überweisung des Entgelts auf ein Girokonto auch dann zu laufen, wenn der Kollektivvertrag noch die (überholte) bare Auszahlung des Lohnes vorsieht.

OGH 8 Ob A 2286/96a v. 17.10.1996

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