Diese Gesetzesänderungen sehen einerseits eine Vereinfachung des Zugangs zum Gewerbe (z.B. Reduzierung der Anzahl der Gewerbe, Umwandlung von Handwerken und von gebundenen Gewerben in freie Gewerbe, Schaffung von Teilgewerben, weitere Erleichterung des Zugangs zum Handelsgewerbe, Möglichkeit der vollen Supplierung), andererseits eine Verbreiterung des Gewerbeumfangs (z.B. Zusammenlegung von Gewerben zu verbundenen Gewerben, Erweiterung der Nebenleistungen) vor. Im Einzelnen ergeben sich folgende Regelungsschwerpunkte: