( BPGG § 3 Abs 3, Tir. PGG § 3 Abs 3 ) Ordensangehörige können nicht in den auf Bundespflegegeld anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 3 Abs 1 BPGG einbezogen werden, so dass sie Anspruch auf Tiroler Landespflegegeld haben können.
OGH 10 Ob S 267/95 v. 22.10.1996