( BPGG § 3 Abs 1 ) Hat eine pflegebedürftige Person Anspruch auf einen Landesbeamten-Ruhegenuss, bezieht sie aber gleichzeitig eine Pensionsversicherungsleistung nach dem ASVG, ist das Bundespflegegeld zu dieser zu gewähren. Grundvoraussetzung für die Gewährung von Landespflegegeld (hier: nach dem OÖ Pflegegeldgesetz) ist das Fehlen eines Grundleistungsanspruchs, der die Gewährung von Pflegegeld nach dem BPGG zur Folge hätte. Bei einem Grundleistungsanspruch auf eine ASVG-Alterspension kommt es nicht auf den tatsächlichen Bezug (dessen rechtskräftige Zuerkennung) von Bundespflegegeld an, ausschlaggebend ist vielmehr die rechtliche Möglichkeit, eine solche Leistung zu bekommen. Bereits der Anspruch auf Grundleistung im Sinne des § 3 Abs 1 BPGG schließt daher die Gewährung von Landespflegegeld aus. OGH 10 Ob S 2197/96b v. 30.07.1996.