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Pflegebedarf für Rasieren bei Nichtbartträgern

SozialversicherungARD 4837/13/97 Heft 4837 v. 13.5.1997

( BPGG § 1, § 4 Abs 2, EinstV § 1 Abs 2 ) Für einen behinderten Nichtbartträger ist auch für das Trockenrasieren ein täglicher Pflegebedarf anzusetzen, weil es zur Führung eines selbstbestimmten Lebens gehört zu entscheiden, sich täglich zu rasieren oder einen Bart zu tragen.

OGH 10 Ob S 2318/96x v. 13.12.1996

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