( AssozAbk-Türkei 1/80, AuslBG § 1 Abs 2 lit m ) Ein türkischer Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei einem Arbeitgeber erst nach einem Jahr ununterbrochener ordnungsgemäßer Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber. Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH Rs. C-386/95 v. 06.03.1997, Fall Süleyman Eker.