( AuslBG § 3 Abs 1, ABGB § 1162 ) Endet das Dienstverhältnis eines Ausländers infolge Wegfalls der Voraussetzungen für seine Weiterbeschäftigung nach dem AuslBG, liegt kein ungerechtfertigter Austritt vor. ASG Wien 3 Cga 237/93f v. 19.08.1996, bestätigt durch OLG Wien 8 Ra 355/96a v. 10. 1. 1997, Revision unzulässig.