( EWG-VONr 1408/71, FLAG § 5 Abs 4, EStG § 33 Abs 4 ) Innerhalb der EU darf der Anspruch auf Kindergeld (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag) nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Kind in dem Mitgliedstaat, in dem der Anspruch geltend gemacht wird, einen Wohnsitz hat.
Schlussantrag des Generalanwalts zu EuGH Rs. C-266/95 v. 06.03.1997, Fall Garcia