vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gefahren- und Erschwerniszulage im auswärtigen Dienst

Lohnsteuer und AbgabenARD 4835/28/97 Heft 4835 v. 29.4.1997

( EStG § 68 Abs 5, GehG § 19a ) Einem Diplomaten im auswärtigen Dienst kann auf Grund der klimatischen Verhältnisse und der Umweltbelastung am Dienstort neben der Aufwandsentschädigung in der Regel zwar keine Gefahren-, wohl aber eine Erschwerniszulage gebühren.

VwGH 92/12/0227 v. 24.10.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte