( ASVG § 292 Abs 8 ) Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes durch Veräußerung ist gegenüber der tatsächlichen Lage bei Erlassung des die Ausgleichszulage zusprechenden Bescheides eine Änderung der Sachlage, die eine Neubemessung der Ausgleichszulage erforderlich macht; dabei kommt es für die Frage der Pauschalanrechnung nicht darauf an, ob der Veräußerer zuletzt aus der Liegenschaft einen Ertrag erzielt hat oder erzielen hätte können. OGH 10 Ob S 2213/96f v. 30.07.1996.