( AngG § 7, § 27 Z 1 und Z 3 ) Führt ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitskollegen nur ein informatives Gespräch über ein allfälliges Interesse an einem Arbeitgeberwechsel, ohne Abwerbungshandlungen im Rahmen dieses Gespräches, wie z.B. das Anbieten günstigerer Konditionen, zu unternehmen und durch entsprechende Einflussnahme zu versuchen, ihn für eine Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen zu gewinnen, verstößt er weder gegen das Konkurrenzverbot noch gegen seine Treuepflicht. ASG Wien 21 Cga 121/96h v. 15.07.1996, rk.