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ArbVG § 33 Abs 2 Z 4

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4821/25/97 Heft 4821 v. 7.3.1997

( ArbVG § 33 Abs 2 Z 4 ) Unterrichts- und Erziehungsanstalten der Länder und Gemeinden (hier: ein Konservatorium) können nicht mehr in den Geltungsbereich des ArbVG fallen, wenn das Land entsprechende Personalvertretungsvorschriften erlassen hat. OGH 8 Ob A 234/95 v. 13.06.1996.

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