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ArbIG § 23

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4821/24/97 Heft 4821 v. 7.3.1997

( ArbIG § 23 ) Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten durch einen Prokuristen ist rechtsunwirksam, weil dieser nicht zu den zur Vertretung nach außen berufenen Personen im Sinne des § 9 Abs 1 VStG gehört. VwGH 96/02/0274 v. 04.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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