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BAO § 132a

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4820/4/97 Heft 4820 v. 4.3.1997

( BAO § 132a ) Gutschriften des Leistungsempfängers konnten die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a BAO nicht ersetzen, wenn sie ohne Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder der Art und des Umfangs der sonstigen Leistung erfolgten. VwGH 89/13/0259 v. 20.11.1996. (Bescheid aufgehoben)

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