( BAO § 275 ) Unterlässt die Finanzbehörde bei Unklarheit, ob eine Berufung gegen ihren Wiederaufnahmebescheid oder ihren Sachbescheid gerichtet ist, die Erteilung eines Auftrages zur Behebung dieses Mangels und entscheidet dennoch über die (von ihr als unerledigt angesehene) mangelhafte Berufung, hat sie das Berufungsverfahren mit einem wesentlichen Mangel belastet. VwGH 94/15/0070 v. 18.09.1996. (Bescheid aufgehoben)