BMF 07 2204/1-IV/7/97 v. 7. 2. 1997
In Anbetracht der erstmaligen Übermittlung von Mitteilungen gemäß § 109a Abs 5 EStG im Jahr 1997 gelten Mitteilungen für das Jahr 1996 - die bis 31. 1. 1997 zu erstatten gewesen wären (siehe ARD 4810/37/97) - auch dann als rechtzeitig übermittelt, wenn sie spätestens am 2. 4. 1997 eingebracht werden.