( KommStG § 3 Abs 1 ) Auch die Nationalbank ist als Unternehmen im Sinne des § 7 Abs 3 KStG anzusehen und damit kommunalsteuerpflichtig.
VwGH 95/14/0073 v. 22.10.1996
Der in § 3 Abs 1 3. Satz KommStG 1993 enthaltene Hinweis auf Körperschaften im Sinne des § 7 Abs 3 KStG 1988 enthält keinen Verweis auf die Zurechnungsvorschriften dieser Gesetzesstelle, sondern übernimmt allein den dort verwendeten Begriff der Körperschaften, die auf Grund ihrer Rechtsform nach handelsrechtlich en Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind. § 72 Abs 1 Nationalbankgesetz (NBG) enthält nichts, was mit der Auffassung, die Nationalbank sei als Aktiengesellschaft nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet, nicht vereinbar wäre.