BMF v. 17.12.1996
Für den bilateralen Straßengüterverkehr innerhalb der EU sind ab 1. 1. 1997 für Inländer keine Genehmigungen erforderlich bzw. werden vor dem EU-Beitritt erworbene Genehmigungen wertlos.
Gemäß § 6 Z 2a EStG 1988 ist nicht abnutzbares Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten anzusetzen; ist der Teilwert niedriger, kann dieser angesetzt werden. Ein protokollierter Gewerbetreibender hat den niedrigeren Teilwert anzusetzen, wenn die Wertminderung erheblich und nachhaltig ist.