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Verbesserung kommunikativer Fähigkeiten - keine Berufsfortbildung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4813/30/97 Heft 4813 v. 7.2.1997

( EStG § 16 Abs 1 ) Kurse für die Verbesserung kommunikativer Fähigkeiten können auch bei Lehrern nicht als Berufsfortbildung betrachtet und Aufwendungen in diesem Zusammenhang somit nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.

VwGH 92/14/0173 v. 17.09.1996

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