vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UrlG § 9, § 10

ArbeitsrechtARD 4813/26/97 Heft 4813 v. 7.2.1997

( UrlG § 9, § 10 ) Gegenüber dem Anspruch auf Urlaubsentschädigung ist der Anspruch auf Urlaubsabfindung lediglich subsidiärer Natur. Einem ungerechtfertigt entlassenen Arbeitnehmer steht daher neben einer bereits gezahlten Urlaubsabfindung kein voller Anspruch auf volle "Urlaubsentschädigung" zu, so dass der Arbeitgeber nicht die "irrtümliche" Zahlung der Urlaubsabfindung vom Arbeitnehmer als Kondiktionsanspruch (durch Klage auf Rückzahlung) zurückfordern muss, sondern die bereits bezahlte Urlaubsabfindung auf die Urlaubsentschädigung anrechnen kann. OGH 9 Ob A 2073/96k v. 29.05.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte