( EStG § 9 ) Wird durch den Betrieb einer Tankstelle das Erdreich kontaminiert, kann für diese Umweltschäden auch dann eine Rückstellung gebildet werden, wenn von den Behörden noch kein Verfahren auf Geltendmachung der öffentlich-rechtlichen Leistungspflicht eingeleitet wurde.
VwGH 94/15/0089 v. 10.10.1996