( WAO § 12 ) Bei der Beurteilung eines Erwerbsvorgangs hinsichtlich eines Gastgewerbebetriebes als Übereignung eines Unternehmens im Ganzen im Sinne des § 12 Abs 1 WAO kommt es nicht ausschließlich auf die Beurteilung des der Übertragung zugrunde gelegten Vertrages (Scheinvertrages) an. VwGH 93/17/0261 v. 20.09.1996. (Bescheid aufgehoben)