( ASVG § 308, § 529 ) Die Nichterstattung geleisteter Beiträge für Versicherungszeiten, in denen ein Versicherter neben seinem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eine versicherungspflichtige Nebenbeschäftigung ausgeübt hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil das Wesen der Sozialversicherung in der Schaffung von Riskengemeinschaften besteht, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitragsleistung des Einzelnen eine Gegenleistung der Gesamtheit der Versicherten an diesen gegenüberstehen muss. VwGH 93/08/0144 v. 21.05.1996. (Beschwerde abgewiesen)