( AlVG § 27, § 36 Abs 3 ) Das bloße "Vorspielen" einer "ordentlichen Beziehung" reicht für den Eintritt der Rechtsfolgen, die eine Haushalts- und Lebensgemeinschaft voraussetzen, nicht aus. VwGH 95/08/0147 v. 21.05.1996. (Bescheid aufgehoben) (
( AlVG § 27, § 36 Abs 3 ) Das bloße "Vorspielen" einer "ordentlichen Beziehung" reicht für den Eintritt der Rechtsfolgen, die eine Haushalts- und Lebensgemeinschaft voraussetzen, nicht aus. VwGH 95/08/0147 v. 21.05.1996. (Bescheid aufgehoben) (