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FinStrG § 35

SteuerARD 4803/12/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

(FinStrG § 35) Für eingeführte Gemälde ist weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, so daß deren Nichtdeklarierung bei der Einfuhr den Tatbestand des Schmuggels nicht erfüllt. VwGH 95/16/0227 v. 26.06.1996. (Bescheid aufgehoben)

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