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Studienreisen von Lehrkräften

SteuerARD 4803/11/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( EStG § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 ) Kosten für Studienreisen von Lehrkräften, die auch für einen anderen Personenkreis von Interesse sein können, sind keine Werbungskosten.

VwGH 92/14/0133 v. 16.07.1996

Kosten einer Auslandsreise (Studienreise) eines Steuerpflichtigen sind grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972, es sei denn, es liegen folgende Voraussetzungen vor:

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