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Fristen für IFB-Sondervorauszahlung 1996

Lohnsteuer und AbgabenARD 4784/28/96 Heft 4784 v. 15.10.1996

BMF v. 27.09.1996

(EStG § 121 Abs 2) Die für das Kalenderjahr 1995 bei der IFB-Sondervorauszahlung vorgesehenen "Fristentoleranzen" (nach BMF 14 0602/10-IV/14/95 v. 11. 10. 1995, ARD 4689/33/95 Entrichtung bis 15. 11. 1995 ohne Säumnisfolgen; nach Pkt. 2.13.2 AÖFV 1995/214, siehe ARD 4668/11/95, idF AÖFV 1995/254, siehe ARD 4685/34/95, Entrichtung bis 15. 12. 1995 unter Wahrung des Anspruchs auf den IFB mit Säumnisfolgen) gelten auch für das Jahr 1996.

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