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Unrichtige Urlaubsaufzeichnungen

ArbeitsrechtARD 4782/17/96 Heft 4782 v. 8.10.1996

(UrlG § 8 Abs 1, § 16) Es besteht kein Recht auf Feststellung, daß ein vom Arbeitgeber in den Urlaubsaufzeichnungen eingetragener Urlaubstag als Pflegefreistellungstag zu werten sei.

OGH 9 Ob A 2091/96g v. 15.05.1996

Gemäß § 8 Abs 1 UrlG hat der Arbeitgeber Aufzeichnungen zu führen, denen die in dieser Gesetzesstelle näher bezeichneten Umstände zu entnehmen sind. Diese Aufzeichnungen dienen in erster Linie zur Erleichterung der Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Urlaubsgewährung durch die mit der Wahrung des Arbeitnehmerschutzes betrauten Behörden. Sie haben für das Ausmaß des Urlaubsanspruchs keine konstitutive Wirkung und können nur allenfalls als Beweismittel dienen, wenn die Dauer des Urlaubsanspruchs zwischen den Parteien des Dienstverhältnisses strittig ist. Ein subjektives Recht des Arbeitnehmers auf Vornahme von bestimmten Eintragungen in diese Aufzeichnungen besteht daher nicht; er kann sein Recht auf Gewährung des ihm zustehenden Urlaubs unabhängig vom Inhalt der Aufzeichnungen gegen den Arbeitgeber geltend machen.

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