(AngG § 16, KV-graphisches Gewerbe) Bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses sind nach dem KV für das graphische Gewerbe vor Ablauf des Kalenderjahres aliquote Teile des zur Gänze erhaltenen Urlaubszuschusses zurückzuzahlen.
OGH 9 Ob A 2041/96d v. 29.05.1996