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BAO § 92

Lohnsteuer und AbgabenARD 4781/21/96 Heft 4781 v. 4.10.1996

(BAO § 92) Das bloße Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung nimmt der Erledigung einer Behörde nicht den Bescheidcharakter und hat auch nicht zu ihrer Aufhebung auf Grund eines rechtzeitig eingebrachten Rechtsmittels zu führen. VwGH 94/17/0320, 0321 v. 24.05.1996.

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