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Mindesteinsatzzeit für Sicherheitsfachkräfte (§§ 77 und 115 Abs 2 ASchG)

ArbeitsrechtARD 4781/11/96 Heft 4781 v. 4.10.1996

Information der Zentral-Arbeitsinspektion SFK-MEZ 5/1996

Mindesteinsatzzeit bei 51 bis 250 Beschäftigten

Die Mindesteinsatzzeit hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab (zur Berechnung der Anzahl von Arbeitnehmern siehe ARD 4743/30/96.)

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