vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstwohnung für Angehörige

Lohnsteuer und AbgabenARD 4779/38/96 Heft 4779 v. 27.9.1996

(EStG § 4 Abs 1) Die Dienstwohnung für eine im Betrieb mittlerer Größe angestellte Tochter eines Steuerpflichtigen kann nicht zum Betriebsvermögen gezählt werden.

VwGH 94/15/0013 v. 10.07.1996

Bei Betrieben von mittlerer Größe ist die Zurverfügungstellung von Dienstwohnungen an Arbeitnehmer nicht üblich, sofern nicht ein Ausnahmefall vorliegt, in dem die außerbetrieblichen Gründe für die Zurverfügungstellung von Wohnungen - hier an die Töchter eines Steuerpflichtigen, die in einem steuerlich anerkannten Dienstverhältnis stehen - gegenüber den betrieblichen Erfordernissen entscheidend in den Hintergrund getreten sind. Daran ändert auch § 8 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1972 in der für die Jahre 1985 bis 1987 geltenden Fassung nichts, wonach von der Regel, daß bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern eine vorzeitige Abschreibung nicht vorgenommen werden darf, Gebäude, die für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer bestimmt sind, ausgenommen sind. Dem § 8 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1972 kann nichts zur Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen entnommen werden. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte