vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 252 Abs 2 Z 1

SozialversicherungARD 4779/33/96 Heft 4779 v. 27.9.1996

(ASVG § 252 Abs 2 Z 1) Auf die zeitliche Lagerung des Verzögerungsgrundes kommt es nicht an; es genügt vielmehr, daß das Kind vor Vollendung des 26. Lebensjahres seine Schul- oder Berufsausbildung begonnen hat und auch vor diesem Zeitpunkt das unüberwindliche Hindernis, das geeignet war, eine Verzögerung der Ausbildung zu verursachen, eingetreten ist. OLG Graz 8 Rs 114/94 v. 02.02.1995. (ZAS Jud. 2/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!