vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 252 Abs 2 Z 1

SozialversicherungARD 4779/4/96 Heft 4779 v. 27.9.1996

(ASVG § 252 Abs 2 Z 1) Muß ein Kind aus gesundheitlichen Gründen sein Studium insgesamt für zwei Jahre aussetzen, ist davon auszugehen, daß der der Behinderung im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG angemessene Zeitraum lediglich vier Semester beträgt. OGH 10 Ob S 130/95 v. 05.07.1995.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!