(ASVG § 255 Abs 1) Daß im gesamten Bundesgebiet mit mehr als 100 Arbeitsplätzen in den Verweisungsberufen Tagportier, Bürodiener und Aufseher ein Arbeitsmarkt vorhanden ist, ist offenkundig; ob diese Arbeitsplätze derzeit auch tatsächlich frei sind, muß für die Frage der Invalidität ohne Belang bleiben. OGH 10 Ob S 254/95 v. 12.12.1995.