(EStG § 1) Ist ein ausländischer Botschaftsangehöriger bereits längere Zeit vor Übernahme der Funktion bei der diplomatischen Mission in Österreich wohnhaft gewesen, unterliegt er der inländischen Einkommensbesteuerung.
VwGH 92/13/0153 v. 20.02.1996
(EStG § 1) Ist ein ausländischer Botschaftsangehöriger bereits längere Zeit vor Übernahme der Funktion bei der diplomatischen Mission in Österreich wohnhaft gewesen, unterliegt er der inländischen Einkommensbesteuerung.
VwGH 92/13/0153 v. 20.02.1996